Statuten

Vereinsstatuten der Schweizerischen Gesellschaft für Medizincontrolling In diesem Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. I. Name und Sitz, Ziele und Zweck, Erfüllung der Aufgaben Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Schweizerische Gesellschaft für Medizincontrolling besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60 ff. ZGB. Der … Statuten weiterlesen